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SKA Geschäftsstelle
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Teilhabeassistenz (schulische Teilhabe)

  • Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung § 35a SGB VIII
  • Hilfe für junge Volljährige §41 SGB VIII
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung §112 SGB IX

Das Recht von jungen Menschen, aktiver Teil gesellschaftlicher Prozesse zu sein, steht für uns im Vordergrund. Dieses Ziel der Inklusion verfolgen wir mit der Teilhabeassistenz an Schule. Unserer Haltung nach muss sich nicht der junge Mensch an ein Mehrheitssystem anpassen, sondern vielmehr Rahmenbedingungen so gestaltet werden, dass Teilhabe für alle möglich wird.

Wir gehen individuell auf Bedürfnisse und Herausforderungen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein und fördern und fordern sie mit einem ganzheitlichen Blick. 

Unser oberstes Ziel ist die umfassende Förderung der Entwicklung junger Menschen hin zu größtmöglicher Autonomie, Selbstständigkeit und Befähigung zur Partizipation an allen gesellschaftlichen Prozessen.

Im Sinne des Inklusionsgedankens bestreben wir die Einbeziehung des gesamten Umfelds in Bezug auf die Arbeit mit den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.